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FAQ

Hier finden Sie die Fragen, die am häufigsten gestellt wurden:

Für Verbraucher:

  1. Was bietet mir die Beraterlandkarte als Verbraucher?
  2. Ist die Beraterlandkarte kostenpflichtig?
  3. Was haben die Sterne bei den Beratern zu bedeuten?
  4. Warum erscheint mein favorisierter Berater nicht in der Karte?
  5. Wie suche ich einen Berater?
  6. Warum kann ich meinen Berater nicht bewerten?

Für Finanzdienstleister:

  1. Was bietet mir die Beraterlandkarte als Finanzdienstleister?
  2. Ist die Beraterlandkarte kostenpflichtig?
  3. Wie kann ich mich für die Beraterlandkarte anmelden, bzw. listen lassen?
  4. Wo kann ich die Prüfungen ablegen?
  5. Welche Hilfsmittel empfehlen Sie für die Prüfung?
  6. Wie erhalte ich Sterne?
  7. Wie können mich Verbraucher finden?
  8. Wo findet man Übungsfragen zur Vorbereitung auf die Prüfung?
  9. Habe ich die Möglichkeit die Prüfung zu wiederholen?
  10. Ich habe am gegebenen Prüfungstag keine Zeit. Was kann ich tun?
  11. Mir wurden Sterne aberkannt! Warum ?
  12. Mein Account wurde gelöscht! Warum ?




Antworten für Verbraucher


  1. Was bietet mir die Beraterlandkarte als Verbraucher?

Mit der Beraterlandkarte können Sie als Verbraucher einen Finanzdienstleister in Ihrer Nähe finden. Dieser Finanzdienstleister unterzieht sich regelmäßigen Prüfungen aus den Bereichen der Altersvorsorge, Kredit/Darlehen, Lebensplanung, u.v.m.. Dadurch ist sichergestellt, dass er Ihnen auf Geldfragen antworten kann und ein Finanzberater und kein Finanzrater® ist. Achten Sie auf die Sterne, die bei einem Finanzberater angegeben sind. Diese geben Ihnen Auskunft über die Fähigkeit des Beraters zu rechnen. Je mehr Sterne, desto besser.

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  1. Ist die Beraterlandkarte kostenpflichtig? 

Nein, die Beraterlandkarte ist für jedermann völlig kostenlos.

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  1. Was haben die Sterne bei den Beratern zu bedeuten? 

Der Berater legt in regelmäßigen Abständen Prüfungen in den Bereichen Altersvorsorge, Kredit/Darlehen, Lebensplanung, Geldgeschäfte, Investmentfonds, Versicherungen, etc. ab und erhält je nach Ergebnis der letzten Prüfungen bis zu drei Sterne. Das zeigt Ihnen die Rechenqualität eines Beraters und ob er auf Ihre Geldfragen antworten kann.

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  1. Warum erscheint mein favorisierter Berater nicht in der Karte? 

Ihr Berater hat sich wahrscheinlich noch nicht angemeldet. Machen Sie ihn einfach beim nächsten Besuch darauf aufmerksam und erzählen Sie ihm von der Beraterlandkarte.

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  1. Wie suche ich einen Berater? 

Sie haben drei  Möglichkeiten einen Berater zu suchen:

- In der "Suche" können Sie im Umkreis Ihres Ortes suchen. Geben Sie einfach Ihren Wohnort an und klicken Sie auf "suchen".

- In der "Suche" können Sie die "Detailsuche" nutzen. Hier geben Sie Ihren Landkreis  und die Anforderungen an einen Berater vor.

- In der "Beraterlandkarte" wählen Sie ihr Bundesland aus und suchen aus der Liste den Berater in Ihrer Nähe.

Den jeweiligen Berater können Sie entweder aus der Karte oder der darunter aufgeführten Liste mit einem Klick auswählen. Hier sehen Sie dann weitere Informationen zu dem Berater. Zudem können Sie über ein Kontaktformular mit dem gewünschten Experten in Kontakt treten.

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  1. Warum kann ich meinen Berater nicht bewerten? 

Die Beraterlandkarte setzt bei Ihren gelisteten Beratern einzig und allein auf deren fachliche Kompetenz und nicht auf subjektive Bewertungen. Sie sollen als Verbraucher einen Berater auswählen können, der fachlich geprüft wurde.

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Antworten für Finanzdienstleister


  1. Was bietet mir die Beraterlandkarte als Finanzdienstleister?

Lassen Sie sich als Berater auf der Beraterlandkarte listen, werden Sie von Verbrauchern in Ihrer Umgebung gefunden und kontaktiert. Dadurch erhalten Sie zusätzlich Kunden, die einen qualifizierten Finanzberater suchen. Durch das Ablegen von Prüfungen zeigen Sie zudem die Fähigkeit individuell auf  die unterschiedlichsten Geldfragen antworten zu können. Zeigen Sie Ihre Qualität und machen Sie sich für Verbraucher sichtbar.

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  1. Ist die Beraterlandkarte kostenpflichtig?

Die Beraterlandkarte.de ist für jeden Finanzdienstleister völlig kostenfrei.

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  1. Wie kann ich mich für die Beraterlandkarte anmelden, bzw. listen lassen?

Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Sind Sie bereits beim FAF-Verlag registriert, so ändern Sie lediglich Ihr Profil unter "Beraterprofil ändern".  Loggen Sie sich hierzu ein und ergänzen Sie die Zusatzangaben.

2. Sind Sie noch nicht beim FAF-Verlag registriert, so klicken Sie auf "Registrierung Berater" und registrieren sich auf den Seiten des FAF-Verlags. Vergessen Sie nicht die zusätzlichen Angaben zur Beraterlandkarte nach der Anmeldung im Profil zu vervollständigen. Nach diesem Schritt sind Sie für die Prüfungen und für die Beraterlandkarte registriert.

Bitte beachten Sie: Um auf der Beraterlandkarte gelistet zu sein, müssen Sie eine Prüfung bestanden haben. Die erste Prüfung findet nach sieben Tagen statt. Bis es ernst wird, können Sie eine Testprüfung ablegen, um das Prüfungsverfahren kennen zu lernen.

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  1. Wo kann ich die Prüfungen ablegen?

Sie werden jeweils per E-Mail an die Prüfungen erinnert. Reminder-Intervalle: Sieben Tage vorher, einen Tag vorher und am Prüfungstag selbst. Zudem können Sie sich auf der Seite www.FAF-Verlag.com anmelden und können unter dem Punkt "Beraterlandkarte" -"Prüfungsprofil"  die Prüfung jederzeit ablegen.

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  1. Welche Hilfsmittel empfehlen Sie für die Prüfung?

Für die Prüfung empfehlen wir Ihnen den finanzmathematischen Taschenrechner BWK Business® oder eine vergleichbare Beratungssoftware. Um für die Prüfungen zu üben und zu trainieren, empfehlen wir Ihnen die Buchreihe von Bernd W. Klöckner und Werner Dütting "Rechentraining für Finanzdienstleister". Den BWK Business® erhalten Sie zusammen mit dem Buch als Sonderangebot im Shop des FAF-Verlags.

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  1. Wie erhalte ich Sterne?

Sie erhalten jeweils Sterne für die letzten drei Prüfungsergebnisse, sofern abgelegt. Ansonsten lediglich mit der abgelegten Prüfungsanzahl. Hier werden nach einem bestimmten Punkteverfahren die Sterne ermittelt.

  • Ein Stern:
    • Mind. ein "ausreichendes" Prüfungsergebnis.
  • Zwei Sterne: Mindestens
    • 3 x gut
    • 1 x ausreichend, 1 x gut, 1 x sehr gut
    • 1 x gut, 1 x hervorragend
    • 2 x ausreichend, 1 x hervorragend
  • Drei Sterne: Mindestens
    • 1 x gut, 2 x hervorragend
    • 2 x sehr gut, 1 x hervorragend
Bei Fragen zur Punktebewertung, nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder das FAF-Forum.

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  1. Wie können mich Verbraucher finden?

Haben Sie eine Prüfung abgelegt und bestanden, so sind Sie auf der Beraterlandkarte gelistet. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Verbraucher über die verschiedenen Suchfunktionen (zum Beispiel nach Ort, nach Qualifikation) finden. Verbraucher können nur mit Ihnen über das Kontaktformular kommunizieren. Sie sollten deshalb regelmäßig auf Ihren angegebenen E-Mail-Account zugreifen.

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  1. Wo findet man Übungsfragen zur Vorbereitung auf die Prüfung?

Vorbereiten auf die Prüfung können Sie sich mit den Rechenaufgaben aus dem FAF-Forum bzw. des FAF-Newsletters. Zusätzlich können Sie das Buch "Rechentraining für Finanzdienstleister" zur Vorbereitung nutzen. Um den Prüfungsablauf kennen zu lernen, steht Ihnen eine Testprüfung zur Verfügung. Diese entspricht dem realen Prüfungsablauf.

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  1. Habe ich die Möglichkeit die Prüfung zu wiederholen?

Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, so wird Ihnen ein neuer Prüfungstermin in 14 Tagen zugeordnet.

Bestehen Sie die Prüfung, so erhalten Sie in drei Monaten einen neuen Prüfungstermin.

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  1. Ich habe am gegebenen Prüfungstag keine Zeit. Was kann ich tun?

Sie müssen die Prüfung nicht zwingend am angegebenen Prüfungstag ablegen. Es ist möglich im Prüfungsprofil einmalig die Prüfung um 7 Tage zu verschieben. Zudem ist ebenso möglich, die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
ACHTUNG: Sollten Sie Ihre Prüfung nicht mind. innerhalb 60 Tage nach dem regulären Termin nachgeholt haben, wird die Prüfung als "ungenügend" (nicht bestanden) gewertet.

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  1. Mir wurden Sterne aberkannt! Warum ?

Es kann sein, dass Sie Ihre Prüfung nicht mind. 60 Tage nach dem regulären Prüfungstermin abgelegt haben. Ihre letzte Prüfung wurde dadurch mit "ungenügend" (nicht bestanden) gewertet. Dadurch kann es ggf. passieren, dass Ihnen Sterne aberkannt wurden.

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  1. Mein Account wurde gelöscht! Warum ?

Sie haben mehr als 60 Tage keine Prüfung mehr abgelegt, obwohl der FAF-Verlag Sie mehrmals per E-Mail für die Prüfung erinnert hat. Zudem betrug Ihr Sternestand Null. Der FAF-Verlag behält sich in diesen Fällen vor, Ihren Account vorläufig zu löschen.

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